Förderleistungen
Berufliche Eingliederung kann Geld kosten. Geld, welches gerade die Menschen, die im Jobcenter Leistungen zum Leben beantragen, nicht einfach so auf der hohen Kante haben. Egal ob es das Porto für den Versand von Bewerbungsunterlagen, Kosten für Bewerbungsfotos oder -mappen, Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen oder ähnliches ist: wenn das Geld knapp ist, sind dies alles bereits Stolpersteine, die eine Arbeitsuche oder -aufnahme gefährden.
An dieser Stelle können wir Ihnen Hilfestellung geben: Zur Unterstützung der Eingliederung in Arbeit kann das Jobcenter bei Notwendigkeit – also wenn die Arbeitssuche oder -aufnahme ohne die Hilfe überhaupt nicht möglich ist – und je individuellem Bedarf Eingliederungsleistungen erbringen. Die Entscheidung über eine für Sie in Frage kommende Förderung trifft die/der für Sie zuständige Arbeitsvermittler/in oder Fallmanager/in. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf die Erbringung einer bestimmten Eingliederungsleistung. Es geht immer zentral um die Frage: Was ist notwendig, damit Sie den Job tatsächlich antreten können, um den es gerade für Sie geht. Förderleistungen gibt es nur auf Antrag, der rechtzeitig gestellt werden muss. Rechtzeitig heißt: bevor die Kosten entstehen. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit der/dem für Sie zuständigen Ansprechpartner/in auf.