Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

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Wechsel der Zuständigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes für ukrainische Flüchtlinge

Auf Grund einer Gesetzesänderung können Flüchtlinge aus der Ukraine Seit Juni 2022 Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter Landkreis Lichtenfels erhalten.

Um den Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II zu erleichtern und die nahtlose Zahlung sicher zu stellen, sind folgende Hinweise zu beachten:

Antragstellung beim Jobcenter Landkreis Lichtenfels

  • Sie können Ihren Antrag persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich stellen. Wenn Sie sich persönlich oder telefonisch beim Jobcenter melden, werden Ihre Daten direkt aufgenommen, Ihnen erste Hinweise zum Anspruch auf Bürgergeld gegeben und Ihnen die Antragsunterlagen für Ihre Bedarfsgemeinschaft passgenau zusammengestellt und Ihnen übergeben, übersandt oder im Jobcenter nach Terminabsprache ausgehändigt.
  • Auch eine Online-Antragstellung und Online-Übermittlung ist möglich. Informationen zu unseren eServices finden Sie unter jobcenter.digital.

Grundsätzliche Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und über einzureichende Unterlagen enthält dieses Infoblatt. Weiterführende Informationen gibt es unter arbeitsagentur.de.

Тут ви знайдете інформаційний лист про те, як подати заявку українською мовою.

Здесь вы найдете информационный лист о том, как подать заявку на русском языке.

  • Registrierung und Aufenthaltstitel
    Leistungen nach dem SGB II kann nur erhalten, wer bei der Ausländerbehörde registriert ist und über einen sog. Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz verfügt. Den Antragsunterlagen ist eine Kopie des Aufenthaltstitels bzw. der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Aufenthaltsgesetzes – ggf. für alle Familienmitglieder – beizufügen.
  • Auszahlung der Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter
    Die Auszahlungen durch das Jobcenter Landkreis Lichtenfels erfolgen grundsätzlich durch Überweisung auf ein SEPA-Konto innerhalb der europäischen Union. Dazu muss ggf. unverzüglich ein solches Konto bei einem Kreditinstitut / einer Bank eröffnet werden. Die Bankverbindung ist in den Antragsunterlagen anzugeben. Eine Barzahlung der Leistungen durch das Jobcenter ist nur im Ausnahmefall möglich.
  • Krankenversicherung
    Mit dem Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter Landkreis Lichtenfels werden die Leistungsempfänger bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtmitglied angemeldet. Hierzu muss eine gesetzliche Krankenkasse ausgewählt und in den Antragsunterlagen vermerkt sein. Eine Mitgliedsbescheinigung muss nicht vorgelegt werden.
  • Hinweise zum Datenschutz
    Das Landratsamt Lichtenfels kann dem Jobcenter Landkreis Lichtenfels personenbezogene Daten über ukrainische Flüchtlinge und deren Familienmitglieder übermitteln und zur Verfügung stellen, wenn die betroffenen Personen damit einverstanden sind. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  • Arbeitsuchend-Meldung
    Erwerbsfähige Flüchtlinge und deren Familienangehörige können in der Bundesrepublik Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels muss alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr erfassen.

Dieser Anmeldebogen erleichtert die Datenaufnahme. Er kann vollständig ausgefüllt auch unabhängig von den Antragsunterlagen eingereicht werden.

Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine:

Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können für ihre in Deutschland lebenden Kinder unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen. Weitere, auch mehrsprachige Informationen und die Antragsformulare finden Sie im Internet auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Bildung und Teilhabe:

Außerdem können beim Jobcenter Leistungen zur Bildung und Teilhabe geltend gemacht werden, wenn Kinder z. B. an Tagesausflügen der Kindertagesstätte oder an Klassenfahrten der Schulen teilnehmen oder Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Sportverein anfallen. Die anfallenden Kosten können mit dieser Erklärung beim Jobcenter angezeigt werden.

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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag:
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Tel. 0 95 71 / 75 52 - 0
Jobcenter-LK-Lichtenfels@jobcenter-ge.de

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