Einkommen

Als Einkommen gelten alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Hierzu zählen insbesondere:

  • Lohn oder Gehalt
  • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
  • Unterhalt
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kindergeld
  • Renten (z.B. Halbwaisenrente, Witwenrente)
  • Zinsen und Erträge
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld

Von einer Berücksichtigung ausgenommen sind insbesondere:

  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und entsprechenden Gesetzen
  • Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe einer vergleichbaren Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Blindengeld

Vom Einkommen abzusetzen sind insbesondere:

  • Steuern
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • Grundfreibetrag von 100,00 Euro bei Lohn oder Gehalt, sowie weitere 20 % bzw. 10 % des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens
  • Elterngeldfreibetrag bei vorheriger Erwerbstätigkeit
Icon Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag:
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Tel. 0 95 71 / 75 52 - 0
Jobcenter-LK-Lichtenfels@jobcenter-ge.de

Icon Suche
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.