Einkommen
Als Einkommen gelten alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Hierzu zählen insbesondere:
- Lohn oder Gehalt
- Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
- Unterhalt
- Unterhaltsvorschuss
- Kindergeld
- Renten (z.B. Halbwaisenrente, Witwenrente)
- Zinsen und Erträge
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld
Von einer Berücksichtigung ausgenommen sind insbesondere:
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und entsprechenden Gesetzen
- Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe einer vergleichbaren Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Blindengeld
Vom Einkommen abzusetzen sind insbesondere:
- Steuern
- Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
- Grundfreibetrag von 100,00 Euro bei Lohn oder Gehalt, sowie weitere 20 % bzw. 10 % des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens
- Elterngeldfreibetrag bei vorheriger Erwerbstätigkeit