Leistungen für Unterkunft und Heizung
Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Zu den Kosten der Unterkunft gehören:
- Kalt-/Grundmiete
- Neben-/Betriebskosten
- Heizkosten
Nicht zu den Neben-/Betriebskosten gehören die Kosten für die Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) und Telefon. Diese sind Bestandteil des Regelbedarfs.
Sie sind verpflichtet, die Leistungen für Unterkunft und Heizung zweckentsprechend zu verwenden. Bei zweckwidriger Verwendung können die Leistungen durch das Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt werden.
Auch wenn Sie dies wünschen, können die Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter überwiesen werden.
Karenzzeit für die Kosten der Unterkunft (ohne Heizkosten)
Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld werden die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe als Bedarf anerkannt. Die Angemessenheit wird nicht geprüft.
Kostensenkung nach der Karenzzeit (ohne Heizkosten)
Wenn Ihre Wohnkosten unangemessen hoch sind, können die tatsächlichen Kosten für einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten weiterhin übernommen werden. Sie haben in diesem Zeitraum Gelegenheit, Ihre Kosten auf den angemessenen Mietpreis zu senken, zum Beispiel durch einen Wohnungswechsel oder Untervermietung. Sollten Sie sich nicht ernsthaft um eine Mietsenkung bemühen, wird nach Ablauf der Frist nur noch der angemessene Betrag übernommen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.
Heizkosten
Die Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und können grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt werden. Wegen der Entwicklung der Energiepreise werden bei der Bestimmung der Angemessenheit die Verbrauchswerte des Heizspiegels für Deutschland zu Grunde gelegt.
Wenn Ihre Heizkosten unangemessen hoch sind, können die tatsächlichen Kosten für einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten weiterhin übernommen werden. Bitte nutzen Sie diesen Zeitraum, Ihren Energieverbrauch zu senken. Einfache Tipps zum Heizkostensparen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentrale. Sollten Sie sich nicht ernsthaft um eine Senkung Ihres Energieverbrauchs bemühen, werden nach Ablauf der Frist nur noch die angemessenen Heizkosten übernommen.
Wenn Sie hohe Nachzahlungen bei den Heizkosten oder hohe Ausgaben für Brennstoffe haben, können Sie Bürgergeld auch nur für einen Monat zu erhalten. Bis zum 31. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, den Bürgergeldantrag auch rückwirkend zu stellen, spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Monat der Fälligkeit Ihrer Heizkostenrechnung. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten.