Organe + Gremien
Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels wird durch zwei Organe geführt und gesteuert. Die Führung der Geschäfte erfolgt durch den Geschäftsführer. Dieser berichtet der Trägerversammlung.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Lichtenfels führt hauptamtlich die Geschäfte. Er vertritt das Jobcenter außergerichtlich und gerichtlich. Er führt die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen aus und nimmt an deren Sitzungen beratend teil. Er übt über die Beamten und Arbeitnehmer, denen im Jobcenter Tätigkeiten zugewiesen sind, die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur und des kommunalen Trägers, sowie die Dienst- und Vorgesetztenfunktion aus. Der Geschäftsführer ist Leiter der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn. Er wird für fünf Jahre bestellt. Seit 01.07.2019 ist Herr Michael Melber Geschäftsführer im Jobcenter Lichtenfels. Er ist langjähriger Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und hat dort in verschiedenen Funktionen vielfältige Erfahrungen im operativen Bereich und Führungsfunktionen sammeln können.
Näheres zum Aufgabenbereich des Geschäftsführers kann der Vorschrift des § 44d SGB II entnommen werden.
Trägerversammlung
Die Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Lichtenfels entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. Sie setzt sich aus insgesamt 8 stimmberechtigten Vertretern/innen der beiden Träger zusammen. Jeder der Träger entsendet vier stimmberechtigte Mitglieder. Seit November 2011 bis voraussichtlich Oktober 2026 haben die beiden Träger des Jobcenters Landkreis Lichtenfels sich darauf verständigt, dass Landrat Christian Meißner den Vorsitz innehat.
Die Trägerversammlung bestimmt die strategischen Leitlinien des Jobcenters Landkreis Lichtenfels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und den Zielvorgaben des Bundes, des Landes und der Kommune.
Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.
Der Beirat
Ein weiteres wichtiges Gremium im Jobcenter Landkreis Lichtenfels ist der Beirat. Er unterstützt die Arbeit des Jobcenters Landkreis Lichtenfels im Rahmen der von der Trägerversammlung formulierten Ziele und berät die Geschäftsführung bei der Auswahl und Gestaltung insbesondere der notwendigen Eingliederungsinstrumente. Er hat eine beratende Funktion. Der Beirat setzt sich aus Vertretern unterschiedlicher Institutionen des Landkreises Landkreis Lichtenfels zusammen. Vertreten sind der DGB, das Bayrische Rote Kreuz, die Kreishandwerkerschaft, das Industrie- und Handelsgremium, die Katholische Betriebsseelsorge, das Dekanat Kronach/Ludwigsstadt – Michelau, der Caritasverband, das Diakonische Werk Michelau, die Arbeiterwohlfahrt und der VdK. Vorsitzender des Beirats ist zur Zeit Herr Thomas Petrak vom Bayerischen Roten Kreuz Lichtenfels.
Näheres zum Aufgabenbereich des Beirates kann der Vorschrift des § 18d SGB II entnommen werden.