Arbeitsgelegenheiten

Nicht für alle Arbeitsuchenden stehen die Chancen für eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt gleichermaßen gut. Die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten (allgemein „Ein-Euro-Jobs“ genannt) in öffentlichen Einrichtungen und Vereinen ist ein Weg, den weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernten Kunden den erneuten Zugang oder zumindest eine Annäherung zum normalen Erwerbsleben zu ermöglichen. Das Ziel: eine Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt.

Die Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie müssen strenge Anforderungen erfüllen: Die Arbeiten müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral sowie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein und im öffentlichen Interesse liegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte mit größeren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen. Die Förderung soll eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspektive schaffen. Derzeit werden Arbeitsgelegenheiten durch das Jobcenter Landkreis Lichtenfels für die Bereiche Verkauf und Lagerhaltung sowie Näherei und Holz bei zwei Trägern angeboten.

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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag:
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Tel. 0 95 71 / 75 52 - 0
Jobcenter-LK-Lichtenfels@jobcenter-ge.de

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