Arbeitsgelegenheiten
Nicht für alle Arbeitsuchenden stehen die Chancen für eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt gleichermaßen gut. Die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten (allgemein „Ein-Euro-Jobs“ genannt) in öffentlichen Einrichtungen und Vereinen ist ein Weg, den weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernten Kunden den erneuten Zugang oder zumindest eine Annäherung zum normalen Erwerbsleben zu ermöglichen. Das Ziel: eine Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt.
Die Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie müssen strenge Anforderungen erfüllen: Die Arbeiten müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral sowie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein und im öffentlichen Interesse liegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage der Agentur für Arbeit.