Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
Unter dem Stichwort Fachkräftesicherung einzuordnen ist eine Förderung, die für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer zunehmend wichtiger wird: die Förderung von beschäftigten Arbeitnehmern durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Letzteres ist zuständig, soweit die Arbeitnehmer trotz des Arbeitseinkommens den Bedarf für die sich und die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht vollständig decken kann. Für die anderen beschäftigten Arbeitnehmer steht die Förderung unter dem Begriff WeGebAU zur Verfügung.
Worum geht es? Gering qualifizierten Beschäftigten in Unternehmen, vorrangig klein- und mittelständischen Betrieben, soll die Möglichkeit geboten werden, sich innerhalb des Arbeitsverhältnisses zu qualifizieren, um zukünftig als Fachkraft für das Unternehmen tätig zu sein. Vorteil für die Betriebe: sie wissen um den Arbeitnehmer und kennen sein Potenzial. Die Kosten für das Unternehmen werden dabei teilweise durch die Zuschüsse im Rahmen der Förderung ausgeglichen: Wir übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für betriebsinterne Qualifizierungen der Arbeitnehmer und teilweise für den Arbeitsentgeltausfall aufgrund der Freistellung für die Qualifizierung und leisten damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer erhalten dadurch eine Option auf bessere Einkünfte und eine höhere Arbeitsplatzsicherheit.