Jobsuche und Jobvermittlung
Wir haben ein gemeinsames Ziel: wir wollen, dass Sie wieder ohne unsere Unterstützung Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können und unabhängig sind. Das funktioniert am besten durch ausreichende eigene Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit.
Um es provokant und treffend zu formulieren, stellt sich die Frage:
„Wie können wir Ihnen helfen, uns wieder loszuwerden?“
Deshalb ist die Arbeitsvermittlung und Aktivierung von Arbeitsuchenden neben der Gewährung der Grundsicherungsleistungen das Kerngeschäft des Jobcenters. Bei Ihren Bemühungen, den (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben zu schaffen, werden Sie als erwerbsfähige Leistungsempfänger von Ihren Arbeitsvermittlern im Jobcenter aktiv unterstützt. Diese Arbeitsmarktprofis helfen Ihnen bei der gezielten Suche nach einem Arbeitsplatz und können dabei auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Ihre aktuelle Situation ist dabei ausschlaggebend für die passgenaue Auswahl individueller Förder- und Vermittlungsleistungen.
Dies bedeutet, dass wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen. Wir leisten praktische Hilfe zur Selbsthilfe. Grundsätzlich erwarten wir daher von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche, denn tätig werden müssen in erster Linie Sie selbst, wir können Sie dabei nur unterstützen. Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen.
Zumutbar ist eine Beschäftigung auch, wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt ist. Auch eine befristete Beschäftigung oder eine Teilzeitbeschäftigung sind dabei denkbar und zumutbar.
Zudem erwarten wir, dass Sie an allen Maßnahmen tatkräftig mitwirken, die Ihre Eingliederung unterstützen. Wir erarbeiten deshalb vorher gemeinsame die Ziele und die Maßnahmen, die wir auf dem Weg dorthin umsetzen, denn es geht ja schließlich um Sie, Ihre Ziele und Ihre berufliche Integration. Grundsätzlich müssen erwerbsfähige Leistungsempfängerinnen und -empfänger (und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen) alle Chancen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Sie sollen alle Möglichkeiten ihrer Arbeitskraft nutzen, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sicher zu stellen. Wir unterstützen bei Bedarf mit entsprechenden Förderleistungen.