Allgemeines
Unser Auftrag sind Sie
Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels arbeitet als eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Lichtenfels und der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg, das heißt, dass sowohl das Landratsamt Lichtenfels, als auch die Agentur für Arbeit Mitarbeiter mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ins Jobcenter Landkreis Lichtenfels entsandt hat. Das Jobcenter betreut erwerbsfähige Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Lichtenfels, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen nicht oder nicht ausreichend bestreiten können. Von uns erhalten Sie die Leistungen der Grundsicherung, also Unterstützung zur Sicherung des zum Leben Notwendigen nach dem SGB II und bei der Beschäftigungssuche. Ziel der gemeinsamen Bemühungen ist, diese vorübergehende Notlage zu beseitigen, indem wir dazu beitragen, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen wieder aus eigenen Kräften bestreiten können. Wir leisten damit Hilfe zur Selbsthilfe.
„Fördern und Fordern“ – der Grundgedanke des SGB II wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Landkreis Lichtenfels mit Engagement und Augenmaß umgesetzt. Fördern heißt dabei, die situationsbedingt notwendige Unterstützung zu leisten. Damit verbunden ist natürlich die Forderung, dass die Leistungsbezieher alles Zumutbare unternehmen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Nachdem die Leistungen, die das Jobcenter erbringt, aus Steuermitteln des Bundes und der Kommune finanziert werden, also von allen Steuerzahlern, liegt es im Interesse aller Bürger, dass diese Geldmittel wirtschaftlich und zielgerichtet eingesetzt werden.