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Die Bürgergeldreform wurde im Dezember 2022 verabschiedet. Erste Teile – insbesondere die Erhöhung der Regelbedarfe um etwa 10 Prozent trat zum 01.01.2023 in Kraft. Die Auszahlung der höheren Leistungen erfolgte bereits zu diesem Termin.
Für eine Übergangszeit bis 30.06.2023 können die bisherigen Begriffe wie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld anstelle von Bürgergeld weiterverwendet werden, da die IT-Systeme erst nach und nach umgestellt werden müssen.
Weitere Veränderungen (z. B. Erhöhung von Freibeträgen für Auszubildende und bei Erwerbstätigkeiten ab 520 EUR Brutto) treten erst zum 01.07.2023 in Kraft.
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