Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
Der Kooperationsplan ersetzt bis Ende 2023 schrittweise die Eingliederungsvereinbarung. Er ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird gemeinsam zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft erarbeitet. Sie besprechen mit Ihrer Integrationsfachkraft Ihre individuelle Situation, Stärken und Kenntnisse, legen gemeinsam ein Ziel fest und beschreiben den Weg, wie dieses erreicht werden soll. Sofern Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt besteht, erarbeiten sie gemeinsam geeignete Lösungen.
Im Gegensatz zur bisherigen Eingliederungsvereinbarung ist der Kooperationsplan rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Sollte es bei der Erstellung eines Kooperationsplanes doch einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, haben Sie die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle anzurufen. In einem Schlichtungsverfahren werden Sie und Ihre Integrationsfachkraft bei der Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags von einer Schlichtungsperson unterstützt.
Weitere Informationen zum Kooperationsplan und dem Schlichtungsverfahren finden Sie im angefügten Flyer.